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Andere Corona-Regeln

  • Für Gottesdienste gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr (3G-Regel ist aufgehoben). Damit sind auch die Einlasskontrollen nicht mehr notwendig. Wir danken allen sehr, die in den letzten Monaten diese Dienste geleistet haben!

  • Die Pflicht zum Ausfüllen von Kontaktnachverfolgungszetteln entfällt. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allerdings weiterhin empfohlen.

  • Die Abstandsregeln bleiben erhalten.

  • Die Maskenpflicht besteht nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim gemeinsamen Singen.

  • Für die meisten nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.

  • Kinder-und Jugendveranstaltungen sind ohne Zugangsbeschränkungen möglich.

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