Andere Corona-Regeln
Für Gottesdienste gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr (3G-Regel ist aufgehoben). Damit sind auch die Einlasskontrollen nicht mehr notwendig. Wir danken allen sehr, die in den letzten Monaten diese Dienste geleistet haben!
Die Pflicht zum Ausfüllen von Kontaktnachverfolgungszetteln entfällt. Die Nutzung der Corona-Warn-App wird allerdings weiterhin empfohlen.
Die Abstandsregeln bleiben erhalten.
Die Maskenpflicht besteht nur noch beim Betreten und Verlassen der Kirche sowie beim gemeinsamen Singen.
Für die meisten nichtgottesdienstlichen Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.
Kinder-und Jugendveranstaltungen sind ohne Zugangsbeschränkungen möglich.